1. ALLGEMEINE SPIELORDNUNG
1.1 Diese allgemeine Spielordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
1.2 Der Spielbetrieb ist nur mit tennisgerechten Schuhen gestattet.
1.3 Jedem Mitglied des Tennisclubs steht pro Tag eine Stunde Spielzeit zu. Der Platz muss innerhalb der gesetzten Stunde spielbereit hergerichtet werden (abziehen, Linien frei kehren und bei Bedarf spritzen).
1.4 Vereinsmitglieder haben grundsätzlich Vorrang vor Nichtmitgliedern, insbesondere dann, wenn der Andrang sehr stark ist.
1.5 Bei starkem Andrang wird vorausgesetzt, dass so viel Verständnis aufgebracht wird, dass man sich zu einem Doppelspiel einigt.
1.6 Spielberechtigt ist, wer mittels Namensschild auf der Magnettafel reserviert hat. Es müssen alle Spieler gesetzt werden (Einzel 2 Personen, Doppel 4 Personen). Jedes Mitglied bekommt ein Schild und ist dafür verantwortlich. Ersatzschilder müssen bei Verlust bei der Vorstandschaft beantragt werden.
1.7 Die Plätze 2, 4, 6 können von Montag bis Freitag vorbelegt werden, an Wochenenden und Feiertagen nicht. Ist der vorbelegte Platz nach 15 Minuten
noch frei, ist die Reservierung automatisch aufgehoben. Bitte beachten Sie 1.6!
1.8 Die Plätze 1, 3, 5 können an allen Tagen nur durch Anwesenheit auf der Anlage belegt werden. Bitte beachten Sie 1.6!
1.9 Trainerstunden für Mannschaften, Trainerstunden oder Wettkämpfe werden auf allen 6 Plätzen gleichmäßig verteilt. Die Plätze sind dann für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Bitte beachten Sie im Schaukasten den Turnierplan.
1.10 Die Vorstandschaft der Tennisabteilung weist darauf hin, dass diese Regeln im Sinne der Gleichberechtigung und Fairness überwacht werden.
2. GÄSTESPIELORDNUNG
2.1. Diese Gästespielordnung tritt am 1 Mai 2020 in Kraft.
2.2. Nach dieser Gästespielordnung können ausschließlich Besucher, die nur vorübergehend einen Aufenthalt in Bad Grönenbach verbringen, spielen.
2.3 Gäste bezahlen eine Spielgebühr von 9,00 € pro Stunde und Person. Sollte der Platz nach einer Stunde anschließend frei sein, kann auch noch 20 Minuten weitergespielt werden. Wir nehmen es hier nicht ganz so genau mit der Zeit !
2.4. Einwohner von Bad Grönenbach, die einen Eintritt in die Tennisabteilung erwägen, können zur Probe 3-mal nach dieser Gästespielordnung und bezahlen ebenfalls 9,00 € pro Stunde und Person. Danach ist das Spielen nur als Mitglied der Tennisabteilung möglich.
2.5 Gäste dürfen mit einem Mitglied der Tennisabteilung mit normalen Belegungsrecht spielen, wenn alle Tennisplätze bespielbar sind.
2.6 Mitglieder der Tennisabteilung des TV Bad Grönenbach können mit einem Gast, der Mitglied eines benachbarten Tennisvereins aus Wolfertschwenden, Woringen, Legau oder Lautrach ist, kostenfrei spielen.
2.7 Gäste müssen sich vor Spielbeginn in die aushängende Gastspielliste eintragen und mit dem Gastspielschild (rotes Magnetschild) die Platzbelegungstafel entsprechend belegen.
2.8 Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung vor Spielbeginn, die Gebühr bitte in den vorgesehenen Briefkasten einwerfen.
2.9. Gäste untereinander haben keine Vorbelegungsmöglichkeiten, dürfen aber jederzeit spielen, wenn der Spielandrang es zulässt.
2.10 Jedes Mitglied der Tennisabteilung hat das Recht, Gäste danach zu befragen ob die Platzgebühr entrichtet worden ist.
2.11 Platzbelegungen und Spielordnung sind für Gäste unverändert anzuwenden.
2.12 Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an ein Mitglied der Tennisabteilung oder an die Vorstandschaft (Anschriften im Schaukasten).
Die Vorstandschaft der Tennisabteilung des TV Bad Grönenbach
Stand 01.05.2020