Geschäftsordnung der Tennisabteilung im TV Bad Grönenbach

§ 1 Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des TV Bad Grönenbach 1894 e. V. Die Farben des TV Bad Grönenbach grün-weiß sind auch die Farben der Tennisabteilung. Die Tennisplätze Spielplätze befinden sich auf dem Gelände des Bad Grönenbacher Waldstadions.

 

§ 2 Die Tennisabteilung hat die Ausübung des Tennissports und seine Förderung unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen in kameradschaftlicher Weise zum Zweck. Die Tennisabteilung unterliegt in vollem Umfang der Satzung des TV Bad Grönenbach und regelt in ihrer eigenen Geschäftsordnung lediglich spezielle Abteilungsbelange.

 

§ 3 Mitglied der Tennisabteilung kann werden, wer Mitglied des TV Bad Grönenbach ist und sich nach Anmeldung bei der Abteilungsleitung und nach deren Anerkennung zu der Beachtung der Satzung in sportlicher Weise verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung. Antragsteller unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Die Mitglieder der Abteilung gliedern sich in aktive Mitglieder, Wehrpflichtige-Auszubildende-Studenten, Jugendliche 14 – 18 Jahre, Schüler bis 14 Jahre, passive Mitglieder.

 

§ 4 Die Mitglieder sind berechtigt

  1. zur Ausübung des Tennissports gemäß der Platz- und Spielordnung der Tennisabteilung

  2. bei Mitgliederversammlungen abzustimmen, sofern sie volljährig sind und den Beitrag zahlen

 

§ 5 Die Mitglieder sind verpflichtet

 1. den Anweisungen der Abteilungsleitung zu entsprechen

 2. die Platz- und Spielordnung anzuerkennen

 3. jederzeit die Abteilungsinteressen im Rahmen des TV Bad Grönenbach zu wahren

 4. für Beschädigung an Plätzen und Eigentum des TV Bad Grönenbach Ersatz zu leisten

 5. für die Abteilung zu werben

 6. bei Ausübung des Tennissports angemessene übliche Tenniskleidung und geeignete Schuhe zu tragen

 

§ 6 Die Platz- und Spielordnung wird durch den Vorstand festgelegt, beschlossen und bei Notwendigkeit ergänzt.

 

§ 7 Der Vorstand setzt die Höhe des Abteilungsbeitrags fest, der im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen wird.

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung wird jährlich mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen vor der Generalversammlung des TV Bad Grönenbach durchgeführt.Die Geschäftsordnung einer Mitgliederversammlung sieht einen Geschäftsbericht, Kassenbericht, Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft vor. Gewählt werden der 1. und 2. Abteilungsleiter, Kassier, Schriftführer, Sportwart, Jugendwart und der technische Leiter. Die Neuwahl des Abteilungsvorstands erfolgt in zweijährigem Abstand, gleichgeschaltet mit den Vorstandswahlen des TV Bad Grönenbach. Ergänzungswahlen sind zwischenzeitlich möglich. Anträge zur Mitgliederversammlung werden bearbeitet, wenn sie spätestens 3 Tage vorher schriftlich beim Abteilungsleiter gestellt werden. Über die Mitgliederversammlung muss ein Protokoll angefertigt werden, das bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

 

§ 9 Der Austritt eines Mitglieds kann zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche Kündigung erfolgen. Ein Ausschluss aus der Abteilung ist bei unehrenhaften Verhalten oder Schädigung der Interessen der Abteilung oder des TV Bad Grönenbach durch Beschluss der Vorstandschaft möglich wobei Berufung und Entscheidung in der Mitgliederversammlung beantragt werden können. Die Abstimmung ist geheim.

 

§ 10 Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfähig.

 

§ 11 Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 12 Die Abteilung übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge und sonstiges Eigentum von Mitgliedern und Gästen vor oder innerhalb der Tennisplätze und des Tennisheims.

 

§ 13 Eine Auflösung der Abteilung ist nur bei 4/5-Mehrheit in einer ordentlichen Mitglieder-versammlung möglich und erfolgt durch den TV Bad Grönenbach. Eine Änderung der Geschäftsordnung der Abteilung kann nur von einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden und bedarf der Genehmigung durch den TV Bad Grönenbach.

 

§ 14 Der laufende Abteilungsbetrieb erfolgt nach den Weisungen der Abteilungsleitung.

 

§ 15 Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.04.1980 werden die Jahresbeiträge generell über das Abbuchungsverfahren eingezogen. Ferner werden laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.04. 1994 sämtliche Umlagen sowie Kosten des Arbeitsdienstes ebenfalls über das Abbuchungsverfahren eingezogen.

 

Die Vorstandschaft der Tennisabteilung des TV Bad Grönenbach

Stand 28.04.2022